Als DEKRA-Sachverständiger für Immobilienbewertung (D2) stehe ich Ihnen in allen Bereichen bei der Wertermittlung von Ihrer Immobilie zur Verfügung. Neben Wohnimmobilien und Grundstücken bewerten wir auch Gewerbeobjekte.
Der Zweck eines Gutachtens ist immer die objektive und weisungsfreie Wertfeststellung einer Immobilie. Der Sachverständige muss diese Aufgabe unabhängig, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen.
Anlass einer Verkehrswertermittlung kann z.B. sein: Kauf oder Verkauf einer Immobilie, Erbschaftsauseinandersetzungen, Schenkungen, Vermögensauseinandersetzungen, Ehescheidungen, Finanzierungsgrundlage für Hypotheken, Vermögensübersicht bei Betriebsentnahme, Grundlage zur steuerlichen Bewertung.
Wichtig ist es vor vermögensrelevanten Dispositionen ein Gutachten in Auftrag zu geben. Das kann unter Umständen zukünftige Streitigkeiten mit Vertragspartnern, bei Erbschaft, und ggf. auch mit Behörden, z.B. Finanzamt, vermeiden.
In den meisten Fällen ist bei dem Kauf, Verkauf oder bei einer Vermögensübersicht eine sog. Kurzbewertung / Kurzbegutachtung (überschlägliche Marktwertermittlung) mit entsprechender Empfehlung ausreichend.
Um Sie vor unangenehmen Überraschungen vor und nach dem Kauf einer Immobilie abzusichern, bieten wir Ihnen die Besichtigung Ihrer Wunschimmobilie mit kompetenter Beratung an. Durch die sorgfältige, fachkundige Prüfung werden oftmals Baumängel oder Bauschäden erkannt, die nicht jedem Laien auf den ersten Blick auffallen. Verdeckte Mängel wie Schäden durch Feuchtigkeit oder unzureichende Wärmedämmung ziehen oft hohe Kosten mit sich und schließlich möchten Sie dauerhaft etwas von Ihrem Eigentum haben.
Sie tragen sich mit dem Gedanken eine Immobilie zu erwerben, wissen aber nicht ob der Kaufpreis angemessen ist?
Fragen Sie uns, wir bieten Ihnen eine unabhängige Beratung zu einem fairen Preis:
Innen und Außenbesichtigung des Objektes
Beurteilung des baulichen Zustandes
Ermittlung des Kaufpreises
Ergebnis-Protokoll oder auch Gutachten
Wer beabsichtigt eine gebrauchte Immobilie zu erwerben, kann und wird nicht erwarten, dass er alles in einem einwandfreien Zustand vorfindet. Ein weiterer Besichtigungstermin, zusammen mit kompetenten Sachverständigen, ist aus mehreren Gründen sinnvoll. Ihnen fallen dabei Besonderheiten auf, denen sie beim ersten Besichtigungstermin keine Bedeutung beigemessen haben. Der Sachverständige entdeckt, durch seine besondere Sachkunde Baumängel und Bauschäden sowie sonstige besondere wertbeeinflussende Umstände, die dem Laien entgehen.
Ankauf oder Verkauf einer Immobilie
Schenkungen
Reduzierung / Überprüfung der Erbschaftssteuer
Reduzierung / Überprüfung der Grundsteuer
Kontrolle und Festsetzen von Mieten
Scheidungsangelegenheiten
Vermögensauseinandersetzungen
Grundstückstausch
Beleihung von Immobilien oder Grundstücken
Versteigerungen
Gerichtliche Auseinandersetzungen
Marktwertgutachten nach internationalen Verfahren
Gutachten für die steuerliche Rechnungslegung IAS/IFRS
Mietvertragsprüfungen und Kaufvertragsprüfungen
Raum zum Leben